Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.11.2021 - 20 NE 21.2609   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51986
VGH Bayern, 22.11.2021 - 20 NE 21.2609 (https://dejure.org/2021,51986)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.2021 - 20 NE 21.2609 (https://dejure.org/2021,51986)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 2021 - 20 NE 21.2609 (https://dejure.org/2021,51986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,51986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; BayIfSMV § 3 14.
    Kein Normenkontrollantrag auf Ergänzung einer vorhandenen Norm zur angestrebten Gleichstellung mit Genesenen (COVID-19)

  • rewis.io

    Keine Normergänzung im Wege der Normenkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07

    Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2021 - 20 NE 21.2609
    Tragend hierfür ist die Erwägung, dass das Rechtsschutzbegehren damit wirksam zur Geltung kommt, ohne dass es prozessual in das Gewand einer einklagbaren "Leistung" des Normsetzers gekleidet wird; damit wird zugleich dem im Gewaltenteilungsgrundsatz begründeten Respekt vor den Recht setzenden Organen Rechnung getragen, demzufolge auf deren Entscheidungsfreiheit gerichtlich nur in dem für den Rechtsschutz des Bürgers unumgänglichen Umfang eingewirkt werden soll (BVerwG, U.v. 28.11.2007 - 9 C 10.07 - BeckRS 2008, 31089).

    Nachdem aber ein Rechtsanspruch auf Tätigwerden des Normgebers ausscheidet, wenn dem Betroffenen ein anderer, vorrangig zu verfolgender Weg zur Erreichung des von ihm verfolgten Ziels zur Verfügung steht (BVerwG, U.v. 28.11.2007, a.a.O.), kann der Antragsteller sein Rechtsschutzbegehren nicht im Wege eines Eilantrags auf Normergänzung nach § 123 VwGO erreichen.

  • BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2021 - 20 NE 21.2609
    Eine Ergänzung des Tenors über die Feststellung der Unwirksamkeit hinaus ist nicht möglich (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 4 BN 8.11 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 08.06.2020 - 20 NE 20.1316

    Coronaverordnung: Eilantrag zur Ermöglichung von Hochzeiten, Geburtstagsfeiern

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2021 - 20 NE 21.2609
    Ein Eilantrag, der über die Außervollzugsetzung hinausgeht, ist unstatthaft (vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 20 NE 20.1316 - BeckRS 2020 Rn. 14).
  • VG München, 09.02.2022 - M 26b E 22.447

    Corona-Pandemie, Verfassungswidrigkeit der SchAusnahmV, Antrag auf einstweilige

    Insbesondere wäre auch ein Eilantrag unstatthaft, der über die Außervollzugsetzung hinausginge (BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2020, Az. 20 NE 20.1316, juris Rn. 14; BayVGH, Beschluss vom 22. November 2021, 29. Dezember 2021, Az. 20 NE 21.2609, juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 29. Dezember 2021, Az. 20 NE 21.3000, nicht veröffentlicht, Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht